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Rechtsgebiete

Mit meinem breiten Dienstleistungsspektrum, helfe ich Ihnen dabei Ihren Rechtsstreit durchzusetzen. Zu meinen Rechtsgebieten gehören:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Vertragsrecht
  • Mietrecht
  • Sozial- und Rentenrecht
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Strafrecht
  • Arbeitsrecht

Allgemeines Zivilrecht

Im Zivilrecht werden die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander geregelt. Unter das Zivilrecht fallen nahezu alle Rechtsfragen des Alltags. Es enthält u.a. Bestimmungen über den Abschluss von Verträgen oder die Folgen von Vertragsbrüchen. Das Zivilrecht ist zu einem großen Teil im BGB geregelt, wird aber auch durch Spezialgesetze ergänzt. Das allgemeine Zivilrecht oder bürgerliche Recht ist der Teil des Zivilrechts, der für alle Bürger die Rechtsbeziehungen des täglichen Lebens regelt.

Neben den allgemeinen Fragen zum Zivilrecht sind Themen der Beratung u.a.:

  • Miet- und Vertragsstreitigkeiten aus allen vertraglichen Gestaltungsformen
  • Schadensersatzansprüche
  • Schmerzensgeldansprüche
  • das gesamte Kauf- und Verbraucherrecht
  • Ansprüche aus Dienstleistungs- und Werkverträgen
  • Widerrufsmöglichkeiten/Kündigung/Anfechtung von Verträgen usw.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Neben dem jeweiligen Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis begründet wird, sind zudem auch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, sowie deutschen Gesetzen und Verord-nungen, sind hierbei auch europarechtliche Richtlinien und Verordnungen zu beachten.

Zu den allgemeinen Beratungsthemen im Bereich Arbeitsrecht gehören u.a.:

  • Kündigungsschutz
  • Tarifrecht
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitszeitregelungen
  • Urlaubsregelungen (Urlaubsgewährung und –abgeltung)
  • Betriebsvereinbarungen
  • Aufstellung von Sozialplänen
  • Gestaltung von Zeugnissen
  • Entgeltfortzahlung (u.a. im Krankheitsfall)

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit den Rechtsverhältnissen in einer Ehe, der Familie und in der Verwandtschaft befasst.

Neben allgemeinen Fragen zum Familienrecht sind Schwerpunktthemen der Tätigkeit u.a.:

  • das Ehescheidungsverfahren und alle in diesem Zusammenhang stehenden Fragen
  • das Sorge- und Umgangsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Abstammungsrecht (Feststellung der Vaterschaft)
  • Ad­op­ti­on, Pfleg­schaft, Be­treu­ung, Vor­mund­schaft und Le­bens­part­ner­schaft

Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt (Wohnungen, Kraftfahrzeuge usw.) befasst. Gegenstand des Mietrechts sind alle mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.

Neben den allgemeinen Fragen zum Mietrecht sind meine Schwerpunktthemen:

  • Mietvertrag
  • Mieterhöhungen
  • Mängel der Mietsache und Mietminderung
  • Ausführung von Schönheitsreparaturen
  • Kündigung des Mietverhältnisses
  • Betriebskostenabrechnungen

Sozial- und Rentenrecht

Das Sozialrecht ist eine umfangreiche Materie, die zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien in sich vereint und unterteilt sich in eine Vielzahl von Rechtsgebieten und Bereichen.

Neben allgemeinen Fragen zu den jeweiligen Themen gehören hierzu u.a. die Führung von Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten mit den Schwerpunkten:

  • Arbeitsförderung mit Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld II (Leistungen nach dem SGB II/Hartz 4 einschließlich Mehrbedarf), Insolvenzgeld und Kurzarbeit (SGB III)
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Rentenansprüchen, vor allem Rente wegen Erwerbsminderung (SGB VI)
  • Anerkennung rentenversicherungsrechtlicher Zeiten und von Versorgungsanwartschaften
  • Feststellungen zum Grad der Behinderung (GdB)
  • Anerkennung von Berufskrankheiten
  • gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • Regelungen für behinderte Menschen (SGB IX)
  • soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung)
  • soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung)

Strafrecht

Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst sämtliche Rechtsnormen, die den Inhalt und den Umfang der staatlichen Strafbefugnisse bestimmen, mithin alle diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Gesetzliche Vorschriften des Strafrechts finden sich vor allem im Strafgesetzbuch (StGB). Dies ist unterteilt in einen allgemeinen Teil und einen besonderen Teil. Das materielle Strafrecht umfasst die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der Straftat, die im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen (z.B. im Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz usw.) geregelt sind. Das formelle Strafrecht enthält dagegen Normen über den Ablauf des Strafverfahrens, die im Rahmen der Strafprozessordnung (StPO), im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) odr im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt sind.

Neben allgemeinen Fragen zu den jeweiligen Themen gehören hierzu u.a. die Vertretung und Verteidigung in Strafsachen:

  • im Ermittlungsverfahren (Staatsanwaltschaft)
  • gerichtlichen Verfahren
  • Rechtmittelverfahren
  • als Opfer einer Straftat die Vertretung als Nebenkläger im Verfahren gegen den Täter
  • Strafvollstreckungsfragen usw.

Verkehrsrecht

Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen des Verkehrsrechts sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie im Bußgeldkatalog und weiteren Regelungen beinhaltet.

Zu den allgemeinen Fragen des Verkehrsrechts zählt zur Tätigkeit auf diesem Gebiet:

  • das Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Bußgeldsachen
  • Strafbefehle
  • die Unfallschadenregulierung
  • die Vertretung in allen Bereichen des Verkehrsrechts

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht regelt die Grundsätze von jedem Vertrag und wird zu einem Großteil  im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, aber das Handelsgesetzbuch und andere Gesetze haben eventuell Einfluss und sind ergänzend zu beachten. Das Vertragsrecht bietet Regeln zum Vertragsschluss, dessen Form und Inhalt, sowie der Vertragsbeendigung, wobei der Grundsatz des Vertragsrechts lautet: Verträge sind grundsätzlich einzuhalten, wobei eine Lösung vom Vertrag nur ausnahmsweise möglich ist, wenn der Vertrag diese Möglichkeit selbst vorsieht oder das Gesetz hierüber eine gesonderte Regelung vorsieht.

Neben den allgemeinen Fragen zu den jeweiligen Verträgen, deren Inhalten usw. sind Schwerpunktthemen meiner Tätigkeit:

  • die Vertragsgestaltung
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kauf-, Werk- und Dienstverträgen
  • Interessenwahrnehmung bei Verbraucherverträgen, Darlehensverträgen usw.
  • Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen/Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Beratung und Vertretung bei Leasing- und Finanzierungsverträgen
  • Maklerrecht
  • Haftungsrecht
  • Widerrufs-/Anfechtungsrechte